ZVKPLUSRENTE: TIPPS ZUM JAHRESWECHSEL

Auch in diesem Jahr sollten Sie bei der ZVKPlusRente rechtzeitig vor Jahresende die nachfolgenden Tipps beachten, um sich die Zulagen vom Staat zu sichern!

Sicherung der vollen Riester-Zulagen

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahrs abzüglich Zulagen - mindestens jedoch den Sockelbetrag von 60 € - in Ihre ZVKPlusRente einbezahlen.

Ob der von Ihnen gewählte Beitrag ausreichend ist, um in diesem und auch im kommenden Jahr die vollen Zulagen zu erhalten, können Sie einfach und schnell mit dem Berechnungsschema, welches Sie unter der Rubrik Zusatzversorgung – ZVKPlusRente finden, ermitteln.

Überprüfen Sie daher jetzt die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge zur ZVKPlusRente - der Staat belohnt Sie mit attraktiven Zulagen, wie

  • Grundzulage in Höhe von jährlich bis zu 154 €
  • Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige von einmalig bis zu 200 €
  • Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 185 € bzw. 300 € (für ab 2008 geborene Kinder).

Fristablauf für die Riester-Zulage 2011

Falls Sie Ihre Zulage für das Jahr 2011 noch nicht beantragt haben, sollten Sie bis spätestens 31. Dezember 2013 Ihren Antrag stellen. Wer diese Frist versäumt, verschenkt die staatliche Förderung, da der Anspruch auf die Riester-Zulage für das Jahr 2011 danach verfällt.

Versicherte, die der ZVK eine Vollmacht für das Zulagenverfahren erteilt haben, brauchen nichts weiter veranlassen. In diesem Fall beantragen wir die Zulagen, welche dann automatisch dem Vertrag gutgeschrieben werden. Lediglich Änderungen, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulagenanspruchs führen (z. B. der Wegfall des Kindergelds), sind der ZVK mitzuteilen.

Hinweise zur Überweisung der Beitragszahlungen

Bitte beachten Sie ferner, dass Zahlungen in die ZVKPlusRente für das Jahr 2013 bis spätestens 31. Dezember 2013 auf unserem Konto Nr. 4 024 020 bei der Landesbank Baden-Württemberg - LBBW - (Bankleitzahl 600 501 01) eingegangen sein müssen.

Für die Riester-Förderung können Zahlungen, die bis 10. Januar 2014 bei der Kasse eingehen, ausnahmsweise noch dem vorangegangenen Jahr zugeordnet werden, wenn als Verwendungszweck das Jahr 2013 angegeben wird.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass Überweisungen im Inland bis zu fünf Arbeitstage dauern können und sowohl der 24. als auch der 31. Dezember 2013 keine Bankarbeitstage sind.

Werte für die Riester-Förderung und die Entgeltumwandlung

Hier finden Sie einen Überblick über folgende Werte für das Jahr 2014:

Riester-Förderung

  • Höhe des Mindesteigenbeitrags für die volle Zulage
  • Förderfähiger Höchstbetrag
  • Zulagen
  • • Sockelbetrag

Entgeltumwandlung

  • Mindestbeitrag
  • Förderfähiger Höchstbetrag