Rentner

Es BESTEHT ein Anspruch auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung...

... dann beantragen Sie mit Hilfe des entsprechenden Vordrucks Ihre Betriebsrente bei uns. Sofern Ihre Pflichtversicherung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestanden hat, reichen Sie den Antrag über den Arbeitgeber ein, da dieser noch Angaben im Antrag ergänzen muss. Falls Sie die Wartezeit von 60 Monaten noch nicht erfüllt haben, können Sie die Erstattung Ihrer Beiträge bei uns beantragen. Ist der Versicherungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten, gilt die Wartezeit automatisch als erfüllt.

Es besteht KEIN Anspruch auf eine Rente der Deutschen Rentenversicherung ...

... in diesem Fall gelten besondere Voraussetzungen für den Anspruch auf Betriebsrente von der KVBW Zusatzversorgung. Diese haben wir kompakt im Merkblatt Betriebsrente für berufsständisch Versicherte zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie auch persönlich!

Rentenzahlung

Die Rentenzahlung erfolgt jeweils zum 1. des Monats im Voraus. Sie wird jedes Jahr zum 01.07. um 1 % erhöht. Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass wir nur Leistungen für längstens zwei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung gewähren können.

Leistungsmitteilung

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres erhalten Sie von der KVBW Zusatzversorgung eine sogenannte Leistungsmitteilung, die eine Übersicht über die bezogenen Renten und angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gibt. Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung können Sie diese zur Hilfe nehmen.

Im Todesfall

Der Tod einer/s Rentenberechtigten ist uns mitzuteilen. Für die hinterbliebenen Witwen/Witwer und Waisen kann ein Anspruch auf eine entsprechende Rentenleistung bestehen.