Neuer Beihilfeantrag

Die Änderungen der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg zum 01.01.2013 und 01.04.2014, über die wir Sie mit Newsletter vom 10.01.2013 und 27.02.2014 informiert hatten, machten eine Aktualisierung des Beihilfeantrags erforderlich.

Der Vordruck wurde an die derzeitige Rechtslage angepasst sowie aufgrund praktischer Er-fahrungen mit dem bisherigen Antragsformular deutlicher formuliert. Zusätzlich steht Ihnen jetzt ein Beiblatt zum Antragsvordruck zur Verfügung, in das Sie weitere Aufwendungen ein-tragen können, sofern Ihnen die tabellarische Zusammenstellung der Rechnungsbelege im Beihilfeantrag einmal nicht ausreichen sollte.

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch den neuen Vordruck. Sie können den Antragsvordruck sowie das dazugehörige Beiblatt von unserer Homepage herunterladen. Im Übrigen erhalten Sie auch zukünftig weiterhin zusammen mit Ihrem Beihilfebescheid unauf-gefordert den aktuellen Beihilfeantrag.