Neuer Beihilfeantrag

Das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 brachte einige wesentliche Änderungen mit sich, so z. B. die Reduzierung der maßgebenden Einkommensgrenze zur Beurteilung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern. Dies sowie die praktischen Erfahrungen mit dem bisherigen Vordruck machten eine Anpassung des Beihilfeantrages erforderlich. Dabei wurden verschiedene Fragen weiter vereinfacht und noch deutlicher formuliert.

In diesem Zusammenhang fand auch eine technische sowie gestalterische Umstellung unserer Vordrucke statt. Dies hat zur Folge, dass die von Ihnen ggf. bisher schon gespeicherten Formularinhalte nicht mehr in den neuen Beihilfeantrag importiert werden können und Sie deshalb den Antrag einmalig komplett neu ausfüllen müssen.

Sie können den neuen Antragsvordruck entweder von unserer Homepage herunterladen oder bei Bedarf unter Tel. (0721) 59 85 - 383 anfordern. Zusammen mit Ihrem Beihilfebescheid erhalten Sie auch künftig unaufgefordert einen neuen Vordruck. Wegen der rechtlichen Bedeutung der Fragen bitten wir Sie, ab sofort nur noch die neuen Exemplare zu verwenden.