Geänderte Vordrucke für Abmeldungen und Ergänzungsmeldungen bei VRG-Fällen

Für die Berechnung des Abfindungsbetrages im Rahmen der Versorgungslastenteilung bei der Versetzung zu einem anderen Dienstherrn werden vom KVBW sowohl die Versetzungsverfügung, als auch die Besoldungsmerkmale zum Ausscheidenszeitpunkt benötigt (bei einer Versetzung zum 01. eines Monats die Besoldungsmerkmale des Vormonats, bei einer untermonatigen Versetzung die Besoldungsmerkmale des laufenden Monats). Zu diesem Zweck wurde bislang im Vordruck zur Abmeldung eines Angehörigen die Gehaltsabrechnung angefordert. Die benötigten Informationen werden nun direkt über unsere überarbeiteten Vordrucke Abmeldung / Ergänzungsmeldung für VRG-Fälle abgefragt. Die Vordrucke stehen Ihnen in unserem Mitgliederbereich unter Downloads > Vordrucke zur Verfügung. Wir bitten Sie, künftig ausschließlich diese neuen Vordrucke zu verwenden. Die Übersendung einer Gehaltsabrechnung ist daher künftig nur noch in Sonderkonstellationen erforderlich, wenn diese ausdrücklich angefordert wird.
Bei beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten werden sämtliche Angaben bezogen auf eine fiktive Vollbeschäftigung benötigt. Für den ehegattenbezogenen Familienzuschlag ist die Angabe voll, hälftig (aufgrund Konkurrenzregelungen) oder kein Familienzuschlag erforderlich.
Wir danken für Ihre Unterstützung.