
Die Landesregierung hat - in Anlehnung an die Gesetzgebung beim Bund - einen Gesetzentwurf für die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 € an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht.
Die Energiepreispauschale soll erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Empfängerin oder Empfänger von Bezügen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) ist. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit den Bezügen für Januar 2023.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Energiepreispauschale vorrangig an alle Empfängerinnen und Empfänger von Renten bis zum 15.12.2022 aus. Soweit uns bekannt ist, dass kein Rentenanspruch besteht, erfolgt die Auszahlung durch den KVBW. In unklaren Fällen übersenden wir unseren Versorgungsempfängern vor den Feiertagen ein Formular zur Beantragung der Energiepreispauschale.
Für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger besteht ein erneuter Anspruch auf die Energiepreispauschale, auch wenn eine Auszahlung bereits im Rahmen des Entlastungspakets II insbesondere wegen einer Erwerbstätigkeit erfolgt ist.