Regelmäßige Versorgungsauskunft


Ende Januar 2022 erhalten Beamte auf Probe / Beamte auf Lebenszeit ihre regelmäßige Versorgungsauskunft.
Diese Auskünfte werden alle 5 Jahre erstellt.




Wie zuletzt in den Jahren 2013 und 2017 enthält auch die jetzige Auskunft zwei Berechnungen:
 
· eine Berechnung wegen Dienstunfähigkeit zum 01.04.2022 und
· eine Berechnung zum Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Enthalten sind ggf. auch
 
· Zuschläge wegen Kindererziehung und
· ein Kürzungsbetrag aufgrund eines durchgeführten Eheversorgungsausgleichs.
 
Die Auskunft basiert auf dem uns bekannten beruflichen Werdegang. Eventuell fehlende Nachweise werden mit der Auskunft angefordert und nach Eingang bei der nächsten Regelauskunft berücksichtigt.