Behandlungen im Ausland

Ärztin spricht mit Kind

Nicht alle Reisepläne 2020 sind ins Wasser gefallen. Wenn Sie einen Urlaub im Ausland planen, denken Sie bitte rechtzeitig an Ihre Absicherung im Krankheitsfall. 

Bei Behandlungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die beihilferechtlichen Voraussetzungen zu beachten. 

Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt "Beihilfe für außerhalb der Bundesrepublik entstandene Aufwendungen" (100 KB).


In einigen Ländern ist das Preisniveau deutlich höher als in Deutschland. Unter Umständen kann nur ein Teil der berechneten Kosten als beihilfefähig berücksichtigt werden. Aufwendungen für einen Krankenrücktransport, auch als Rettungsflug, vom Urlaubsort zum Wohnort sind in keinem Fall beihilfefähig!

Unbedingt empfehlenswert ist daher der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Tarife an, auch als Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag. Spezielle Angebote gibt es auch bei Banken und Automobilclubs. Manche Kreditkartenverträge können ggf. die Leistung einer Auslandskrankenversicherung enthalten.

Reisewarnungen und Empfehlungen für Ihren Urlaubsort finden Sie auf den Internetseiten des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenkrankheiten und des Auswärtigen Amtes (auch länderspezifische Informationen zu Covid-19).

Wenn Sie Beihilfe zu Auslandsaufwendungen beantragen, legen Sie bitte den Belegen ggf. eine Übersetzung bei; diese kann auch von Ihnen selbst gefertigt sein. Haben Sie eine ergänzende Reisekrankenversicherung abgeschlossen, weisen Sie diese durch einen entsprechenden Nachweis nach.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, erholsamen und gesunden Sommer, ob auf Reisen oder zu Hause. Bleiben Sie weiter gesund.