Abgabetermin für die Jahresmeldung 2012

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, Daten, die aus der Jahresmeldung resultieren, zur weiteren Verarbeitung an andere Behörden zu übermitteln.
Um die Jahresabrechnung termingerecht abschließen zu können, bitten wir alle Mitglieder unserer Kasse (Arbeitgeber) um Übermittlung der Jahresmeldung für 2012 bis spätestens 31. Januar 2013.

Bereits heute vielen Dank für Ihre Unterstützung.