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Rechtsgrundlagen Bundesbeihilfe

Das Beihilferecht des Bundes wird durch die Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) und die entsprechenden weiteren Vorschriften geregelt. Die BBhV ist am 14. Februar 2009 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals durch die Änderungsverordnungen angepasst.

1. Beihilferechtliche Vorschriften

2. Gebührenrechtliche Vorschriften

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