Frühlingszeit – Allergiezeit

Die Natur steht in voller Blüte und zeigt ihre ganze Farbenpracht. Doch anstatt den Anblick genießen zu können, wird jeder dritte Deutsche von Allergien geplagt. Besonders im Frühling kann von einem entspannten Spaziergang oder einer Radtour kaum die Rede sein. Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten Allergien entgegen-zuwirken. Bei den meisten unterstützt die Beihilfe Sie mit einer Kostenübernahme.

Allergietest bringt oft Klarheit

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage stehen Allergien auf dem 1. Platz der chronischen Erkrankungen in Deutschland. Hierbei sind Pollen, gefolgt von Hausstaubmilben und Nahrungsmitteln, die häufigsten Auslöser.
Um herauszufinden, ob man selbst betroffen ist, ist ein Allergietest die gängigste Methode. Hier gibt es die verschiedensten Testverfahren, wie Prick, Prick-to-Prick, Reibe- und Scratch-Test, IGE-Test, Intrakutan-Test, Epikutan- und Provokations-Test. Diese werden in der Regel von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen. Auch die Beihilfe erstattet Ihnen in diesen Fällen die Kosten im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben. Nicht beihilfefähig ist die Bestimmung von IgG-Antikörpern zum Test auf eine Nahrungsmittelallergie.

Wir helfen Ihnen bei der Behandlung

Die Beihilfe übernimmt grundsätzlich alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, wenn sie vom Arzt verordnet wurden. Das wären beispielsweise antiallergische Nasensprays oder auch Asthmamedikamente. Hier kommt es meist auch auf die Ausprägung beim Einzelnen an. Je nach Allergie muss auf weitere Mittel zurückgegriffen werden. So sind antiallergische Salben sowie homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ebenfalls beihilfefähig.

Spezielle Hilfsmittel, wie Pollenschutzgitter oder Allergiker-Bettwäsche können im Alltag helfen. Doch während die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten im Einzelfall übernehmen, sind solche Aufwendungen nach den Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Oft lehnen private Krankenversicherungen die Kostenbeteiligung ebenfalls ab.

Alternative Therapien

Die Möglichkeiten, eine Allergie zu bekämpfen, sind vielfältig. Sie können auf ein alternatives Heilverfahren zurückgreifen. Gesetzliche und private Krankenversicherungen bezuschussen diese Behandlungsmethoden jedoch sehr unterschiedlich. Auch die Beihilfe leistet nicht bei allen Therapien. Wir raten Ihnen, sollten Sie ein alternatives Heilverfahren in Erwägung ziehen, vor dem Behandlungsbeginn mit uns Kontakt aufzunehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Kostenübernahme haben, können Sie uns telefonisch oder per Mail erreichen.