Änderung der Beihilfeverordnung zum 01.04.2014

Mitarbeiter informiert über die Änderung der Beihilfeverordnung zum 01.04.2014

Mit Änderungsverordnung vom 20. Dezember 2013 (GBI. 2014 S. 53) hat das Finanz- und Wirtschaftsministerium die Beihilfeverordnung (BVO) geändert. Die Verordnung tritt in ihren wesentlichen Teilen zum 1. April 2014 in Kraft.

Die bedeutsamsten Änderungen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst und zusammen mit der künftig geltenden Fassung der BVO veröffentlicht.

Unsere beihilfeberechtigten Versorgungsempfänger sowie die Mitglieder und Auftraggeber, die die Beihilfegewährung auf den KVBW übertragen haben, werden in Kürze mit einem Rundschreiben über die Änderungen entsprechend informiert.