Änderung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg zum 01.01.2013; Neue Leistungen nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 vom 18. Dezember 2012 (GBl. S. 677) u. a. Änderungen der Beihilfeverordnung beschlossen. Die Neuregelungen betreffen

  • die Reduzierung der beihilferechtlich maßgebenden Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner
  • einheitliche Beihilfebemessungssätze für ab 1. Januar 2013 neu eingestellte Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten/eingetragene Lebenspartner
  • die Anpassung der Kostendämpfungspauschale in nunmehr 10 Stufen
  • die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) werden Verbesserungen in der Pflege, insbesondere auch für Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf, eingeführt, die sich ebenfalls auf die Beihilfe auswirken.

Detaillierte Informationen finden Sie in entsprechenden Merkblättern auf unserer Homepage unter Merkblatt BVO 2013 und Merkblatt Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013.