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Glossar Beihilfe

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Osteopathie

Die Osteopathie, teils auch als manuelle Therapie bezeichnet, umfasst befunderhebende und therapeutische Verfahren, die manuell, also mit den bloßen Händen des Behandlers ausgeführt werden. Die Behandlung wird ohne Medikamente und Geräte durchgeführt. Die Osteopathie wurde durch den Amerikaner Dr. Andrew Taylor Still Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Das osteopathische Konzept basiert auf der Gesamtheit des Menschen, Integration von Körper, Geist und Seele, der Wechselbeziehung zwischen Struktur und Funktion und der Fähigkeit des Körpers zur Selbstheilung. Die Aufwendungen sind beihilfefähig, wenn die Behandlung von einem staatlich anerkannten Heilbehandler (siehe Heilbehandlungen) durchgeführt wird und eine vorherige ärztliche Verordnung vorgelegt wird, in der die Diagnose, die Art und der genaue Umfang der Heilbehandlungen angegeben sind. Die Aufwendungen für Leistungen der Osteopathie sind, bei einem Richtwert von 30 Minuten, ab 01.05.2023 bis zum Betrag von 32,20 € (vorher: 29,70 €) angemessen und beihilfefähig.

Ebenso ist die osteopathische Behandlung beihilfefähig, wenn ein Arzt sie durchführt und sein Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellt oder wenn ein Heilpraktiker die Leistungen erbringt und nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.