Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2013

Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung wird infolge des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, PNG) zum 1. Januar 2013 von 1,95 % auf 2,05 % bzw. für Kinderlose von 2,20 % auf 2,30 % erhöht.

Bei Rentnern, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind, steigen daher die Beiträge, welche die ZVK aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einbehalten und an die Pflegekassen abführen muss.

Dies führt dazu, dass Rentner/-innen der ZVK ab Januar 2013 in der Regel eine geringere Betriebsrente erhalten werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.